Bürgerinfo - Stadt Lauchhammer
Beschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Kleinleipisch vom 26.05.2019 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
Beratungsergebnis:
Bericht an das Gremium (Stand vom 07.05.2020)
Einwendungen gegen die Wahl des Ortsbeirates Kleinleipisch vom 26.05.2019 lagen nicht vor. Die Wahl wurde für gültig erklärt. Der Vorgang ist abgeschlossen!
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||