Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lauchhammer beschließt, unter der
Voraussetzung der Gründung des Grünewalder Dorfjugend e. V. durch die Jugendinitiative
Grünewalder Dorfjugend das Objekt Lauchstraße 11 (Flur 2, Flurstück 69 in der Gemarkung
Grünewalde) als Vereinsobjekt, vorerst für den Zeitraum ab der Gründung, jedoch frühestens
ab dem 01.04.2017 bis 31.06.2019 zur Nutzung durch den v. g. Verein zu aktivieren und
befristet für diesen Zeitraum die Bezuschussung der Betriebskosten gemäß § 3 Abs. 2 der
Vereinsförderrichtlinie der Stadt Lauchhammer zu gewährleisten (40%).