Die Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer beschließt gemäß § 56 BbgKWahlG
i. V. m. § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung:
Einwendungen gegen die Wahl der Stadtverordnetenversammlung Lauchhammer vom 25.05.2014 liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.